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Neuausstellung eines deutschen oder internationalen Führerscheins

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Das Generalkonsulat in Hongkong ist nicht zuständig für die Ersatz-/Neuausstellung eines deutschen oder internationalen Führerscheins. Inhaber deutscher Fahrerlaubnisse (ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. der EU/EWR) haben einen Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins durch die deutsche Führerscheinstelle des letzten innerdeutschen Wohnortes. Setzen Sie sich bitte direkt mit dieser Stelle in Verbindung.

Beachten Sie bitte, dass bei Ersatz-/Neuausstellung nur noch Führerscheine gemäß der 3. EG-Führerscheinrichtlinie (u. a. Gültigkeit 15 Jahre) ausgestellt werden. Details finden Sie unter:

oder auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Details zur Zuständigkeit finden Sie auf dem folgenden Merkblatt:
Anspruch auf Ersatzausstellung – örtliche Zuständigkeit PDF / 74 KB

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