Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Eine Hand schmeißt einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

19.02.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen zum Ablauf der Wahl und den besonderen Regelungen für Auslandsdeutsche

WICHTIGE INFO: Zusätzlicher Sonderkurier für Ihre Wahlunterlagen!

Geben Sie gerne Ihre Wahlunterlagen (persönlich!) bis Donnerstagmittag, 20. Februar 2025, 14.30 Uhr, bei uns am Generalkonsulat ab. Wir schicken die Unterlagen in einem Sammelversand per Express kostenlos für Sie nach Deutschland. Dieser Sonderkurier erreicht am Freitag Berlin, von dort werden die Wahlunterlagen rechtzeitig zur Auszählung in Ihren Wahlkreis geschickt.

Falls noch nicht geschehen, können Sie sich auch auf unserer Krisenvorsorgeliste (Elefand) registrieren. Dann erhalten Sie die neuesten Informationen zur Wahlmöglichkeit für Auslandsdeutsche direkt per E-Mail oder SMS.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum 02.02.2025 beim zuständigen deutschen Wahlamt gestellt werden.

Versand der Wahlunterlagen nach Hongkong

Da der zeitliche Ablauf bei dieser Wahl aus rechtlichen Gründen sehr knapp ist, besteht die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen über den amtlichen Kurier an das Generalkonsulat schicken zu lassen und diese hier abzuholen.

Bitte weisen Sie ihr Wahlamt im Rahmen des Antrags auf folgendes hin, wenn Sie den Kurierweg nutzen möchten: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet und mit dem Namen des Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag vom Wahlamt an folgende Adresse geschickt werden: Auswärtiges Amt, für Generalkonsulat Hongkong, Kurstraße 36, 10117 Berlin.

Wenn Sie den Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen möchten, beachten Sie bitte unbedingt, dass wir Sie über den Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nur dann zeitnah informieren können, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten vorab mitgeteilt haben. Sollten Sie dies bisher nicht getan haben, bitten wir Sie Ihren Wunsch so bald wie möglich per E-Mail an info@hongkong.diplo.de zu senden.

Briefwahlunterlagen können bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl von den Wahlämtern in Deutschland aus rechtlichen Gründen erst ab dem 04.02.2025 versandt werden. Berlin hat bereits angekündigt, die Unterlagen frühestens ab dem 10.02.2025 zu versenden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wahlamt. Auf diesen Versandtermin haben das Auswärtige Amt und das Generalkonsulat keinen Einfluss. Das Auswärtige Amt und das Generalkonsulat richten Sonderkuriere ein und können aber keine Gewähr für eine rechtzeitige Zustellung übernehmen.

Abholung von Wahlunterlagen beim Generalkonsulat

Da der zeitliche Ablauf bei dieser Wahl aus rechtlichen Gründen sehr knapp ist, besteht die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen über den amtlichen Kurier an das Generalkonsulat schicken zu lassen und diese hier abzuholen.

Amtliche Kuriere werden vor der Wahl am 13.02.2025, 17.02.2025 und 20.02.2025 am Generalkonsulat eingehen. Wenn Ihre Wahlunterlagen darin enthalten sind, werden wir Sie per E-Mail über die Abholung informieren. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. Eine Abholung kann zu den regulären Öffnungszeiten im Rechts- und Konsularreferat am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Mittwoch von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr erfolgen. Gegebenenfalls werden Sonderöffnungszeiten angeboten.

Rückversand der Wahlunterlagen nach Deutschland

Um so vielen deutschen Staatsangehörigen wie möglich eine Wahlteilnahme zu ermöglichen, bieten wir am Donnerstag (20. Februar) einen weiteren zusätzlichen Sammelversand der Unterlagen durch einen privaten Kurierdienst an. Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen pünktlich in Deutschland eintreffen, geben Sie bitte Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei uns ab bis Donnerstagmittag, 20.02.2025, 14.30 Uhr. Ihre Unterlagen senden wir an das Auswärtige Amt, wo sie weiter verteilt werden. Dadurch erreichen Ihre Wahlbriefe die Wahlämter rechtzeitig zur Wahl am Sonntag.

Dabei gilt: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können nur unter gleichzeitiger Vorlage einer Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden. Einen Vordruck erhalten Sie direkt bei Abgabe der Wahlunterlagen.

Unabhängig vom amtlichen Kurierweg besteht natürlich die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen privat mit einem Kurierdienstleister nachverfolgbar im Expressverfahren an das zuständige Wahlamt zu senden. Alle bis zum Wahltag um 18:00 Uhr eingehenden Briefe werden berücksichtigt.

Eine Abholung/Abgabe der Wahlunterlagen durch bevollmächtigte Personen ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Die bevollmächtigte Person muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Reisepasses des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass mit sich führen. Die Vollmacht muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten. Es muss klar erkennbar sein, für welchen Umfang die Vollmacht ausgestellt wurde (Abholung/Abgabe der Wahlunterlagen und Abgabe der Haftungsausschlusserklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierwegs). Die Briefwahl selbst darf nur höchstpersönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Ausnahmen bestehen nur für leseunkundige oder behinderte Personen, die eine Hilfsperson benötigen.

nach oben