Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

05.11.2019 - Artikel

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex und war in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen unterworfen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Generelle Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.

Nachfolgend möchten wir in einem Merkblatt auf einen Aspekt des Staatsangehörigkeitsrechts besonders hinweisen:
Merkblatt Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern


nach oben