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Wichtige Information für Reisende zur Aviären Influenza / Geflügelpest!
Bitte beachten Sie bei Reisen in andere Länder der Welt:
Es gibt zahlreiche Gefahren der Verschleppung von Aviärer Influenza.
Bitte beachten Sie bei Reisen in andere Länder der Welt:
Es gibt zahlreiche Gefahren der Verschleppung von Aviärer Influenza, z. B. über:
- lebendes Geflügel
- lebende Wildvögel
- Fleisch und daraus hergestellten Produkte (Wurstwaren)
- Eier
- rohes Heimtierfutter/ Futtermittel
- unbehandelte Jagdtrophäen (Federn) von Vögeln jeder Art
Die Einfuhr von lebendem Geflügel und anderen lebenden Vögeln aus vielen Drittländern ist verboten! Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen im Reiseverkehr in die EU nicht eingeführt werden!
Die Einfuhr von Geflügel oder –erzeugnissen ist lediglich unter Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Einfuhrvorschriften für den Handel über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erlaubt. Dadurch wird sichergestellt, dass Einfuhren nur aus zugelassenen Drittländern unter Verwendung vorgeschriebener Veterinärbescheinigungen erfolgen. Erzeugnisse müssen darüber hinaus aus zugelassenen Herkunftsbetrieben stammen Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Einfuhr von Geflügel oder –erzeugnissen die zuständigen Behörden bevor Sie unliebsame Überraschungen erleben!
Weitere Infos (siehe PDF-Datei):
Reiseinformation vom BMELV: Tierseuchengefahr
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