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Fahren mit Hongkonger oder Macauer Führerschein in Deutschland

13.11.2018 - Artikel

Informationen zur Gültigkeit von Hongkonger und Macauer Führerscheinen in Deutschland

Hongkong Führerschein

Ein entsprechender Hongkonger Führerschein plus ein separater Lichtbildausweis (Reisepasspass, ID-Karte) ist ausreichend, um bei vorübergehenden Aufenthalten (unter 6 Monaten) in Deutschland Auto fahren zu dürfen. Eine Übersetzung des Führerscheins ist nicht notwendig, da für Führerscheine aus Hongkong, Andorra, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz und Senegal eine Ausnahmeregelung gilt.

Die Regelung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Macau Führerschein

Mit einem Führerschein aus Macau ist es grundsätzlich möglich, ein Fahrzeug in Deutschland zu führen. Allerdings ist hier zusätzlich entweder ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung des Macauer Führerscheins ins Deutsche notwendig. Solche Übersetzungen können bei deutschen oder internationalen Automobilclubs oder offiziellen Übersetzungsbüros angefertigt werden. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat diesen Übersetzungsservice NICHT anbietet.

Ist der Fahrer jedoch im Besitz eines Macauer Führerscheins und eines internationalen Führerscheins, so ist eine Übersetzung nicht notwendig.

Es wird empfohlen, zusätzlich einen Lichtbildausweis (Reisepass oder ID-Karte) mit sich zu führen.

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