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FAQ zur Aufenthaltsverlängerung

Statue von Alexander von Humboldt vor der Humboldt-Unversität zu Berlin

Studieren in Deutschland, Humboldt-Universität zu Berlin, © Colourbox

30.07.2020 - Artikel

FAQ zur Aufenthaltsverlängerung für in Deutschland lebende Personen mit einem Hongkonger Pass


Wer ist für die Verlängerung meines Aufenthalts (Visum / Aufenthaltstitel) zuständig?

Grundsätzlich können Aufenthaltstitel bei den zuständigen Ausländerbehörden verlängert werden. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.

Diese können Sie unter diesem Link ermitteln.

Was ist zu beachten?

Eine Verlängerung muss innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgen. Der Antrag sollte frühzeitig nach Einreise und vor Ablauf des Visums gestellt werden.

Arbeiten mit dem Visum?

In dem Visum steht, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.

Sie können sofort nach der Einreise anfangen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie noch nicht die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU haben.

Kann ein visumfreier Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage hinaus verlängert werden?

Inhaberinnen und Inhaber des Passes „Hong Kong Special Administrative Region“ können nach der Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen einholen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt. Hierbei müssen diese Personen gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde grundsätzlich das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegen.

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