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Am 1. Oktober 2021 tritt die neue Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) in Kraft. Damit ändert sich die Höhe der Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen. Die Pass- und Visagebühren bleiben unverändert.
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht. Klicken Sie hier für weitere Informationen.