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Nationale Visa

03.03.2024 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Die Visastelle des Generalkonsulats Hongkong ist nur dann für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hongkong oder Macau haben. Antragsteller aus anderen Orten (z.B. Shenzhen) müssen bei der für Sie zuständigen Visastelle beantragen: https://china.diplo.de/.
Eine Antragstellung in Hongkong ist nicht möglich.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor*:

  • Füllen Sie das VIDEX-Online-Formular aus.
    Bitte drucken Sie in jedem Fall das Formular aus, unterschreiben es und bringen es zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung mit.
    Ausfüllhinweise finden Sie hier (nur auf Englisch).
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. 

    Fotos dürfen nicht durch Bildbearbeitungsprogramme verändert werden.

    Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste (nur auf Englisch) zusammengestellt.

1. Employment visa
NEU: Online-Antrag für bestimmte Arten von Erwerbstätigkeit:
Sie können das Visum für die Blaue Karte (EU), die Arbeitsaufnahme als Akademiker und die Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf alternativ über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts online beantragen. Nachdem Sie sich registriert, den Antrag ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN!

Um den Zugang zu vertraulichen Daten im Internet sicherer gestalten zu können, ist für die Registrierung ist eine Zwei-Faktor-Authentisierung erforderlich. Der Sicherheitscode kann derzeit nur an eine zweite, von der Login-E-Mail-Adresse abweichende, E-Mail-Adresse geschickt werden und nicht auf ein Mobiltelefon.


2. Family reunion visa

3. Marriage visa

4. Student visa 
(Einrichtung eines Sperrkontos in Deutschland für Studenten)

5. Exchange student visa

6. Language course for preparation to study

7. Jobseeker visa

8. Language course visa

9. Research visa

10. Working Holiday visa

11. Self-employed freelancers visa

12. School attendance visa​​​​​​​​​​​​​​

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin beim Generalkonsulat. Das Generalkonsulat nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Das Generalkonsulat prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft es, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie vom Generalkonsulat kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald das Generalkonsulat über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie montags, mittwochs oder freitags zwischen 08.30 und 09.00 Uhr (ab 1. April 2024: montags und freitags: 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr, mittwochs: 15.00 Uhr – 15.30 Uhr) Ihren Pass abholen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie hier.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Weitere Informationen

Einreise nach Deutschland, Visa, Asylrecht, Lernen, Studieren und Arbeiten und Deutschland, Zuwanderungsrecht.

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