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Schengen-Visa

12.06.2024 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)

Die Visastelle des Generalkonsulats Hongkong ist nur dann für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hongkong oder Macau haben. Falls Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Macau haben können Sie beim portugiesischen Konsulat in Macau den Antrag stellen. Dort können Schengenvisa in Vertretung für Deutschland ausgestellt werden. Antragsteller aus anderen Orten (z.B. Shenzhen) müssen bei der für Sie zuständigen Visastelle beantragen: https://china.diplo.de/.
Eine Antragstellung in Hongkong ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass das deutsche Generalkonsulat Visa für Portugal und Slowenien ausstellt, die keine Vertretungen in Hongkong haben. Wenn Sie in Hongkong ansässig sind und Ihr Hauptreiseziel Portugal oder Slowenien ist, können Sie beim deutschen Generalkonsulat ein Touristen- oder ein Geschäftsvisum beantragen. Für andere Arten von Visa wenden Sie sich bitte an das portugiesische Generalkonsulat in Macau oder an die slowenische Botschaft in Peking.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie das VIDEX-Online-Formular
    Bitte drucken Sie in jedem Fall das Formular aus, unterschreiben es und bringen es zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung mit.
    Ausfüllhinweise finden Sie hier (nur auf Englisch).
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Fotos dürfen nicht durch Bildbearbeitungsprogramme verändert werden. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

  • Tourismus/Besuchsreise und Geschäftsreise (nur auf Englisch)

    Schengen-Visa Ehepartner von EU-Angehörigen (nur auf Englisch)

    Schengen-Visa Tourismus und Besuchsreise für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (nur auf Englisch)

    Schengen-Visa für Hausangestellte

    Reiseplan für Bewerber eines Touristenvisums (nur auf Englisch)

    Flughafentransit (nur auf Englisch)
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
    Online-Terminvergabesystem

    Beachten Sie bitte, dass jeder Antragsteller einen separaten Termin buchen muss. Eine Familie mit 3 Kindern muss demnach 5 Slots buchen (diese können am gleichen Tag, auch gerne zeitlich versetzt sein, Sie werden aber – soweit dies möglich ist – zusammenhängend bedient).
  • Sobald Sie einen Termin vereinbart haben, bekommen Sie eine E-Mail-Bestätigung zugesandt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen. Bei Verspätungen verfällt Ihr Termin-Anspruch. Haben Sie nicht alle in den Merkblättern erwähnten Dokumente dabei, muss ein neuer Termin für die Abgabe der vollständigen Unterlagen gebucht werden.
    Wollen Sie einen bereits gebuchten Termin stornieren, können Sie erst nach Ablauf von 24 Stunden nach der Stornierung einen neuen Termin über das Online-Terminvergabesystem buchen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin am Generalkonsulat. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Das Generalkonsulat prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft es, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 5 bis 10 Werktage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald das Generalkonsulat über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie montags, mittwochs oder freitags zwischen 08.30 und 09.00 Uhr (ab 1. April 2024: montags und freitags: 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr, mittwochs: 15.00 Uhr – 15.30 Uhr) Ihren Pass abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie hier.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i. d. R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VIDEX oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VIDEX
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen über die Visabestimmungen, eine Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare zum Download. Auch die Bestimmungen des Schengener Übereinkommens und seine Entstehung werden hier erklärt.

Visa für die Einreise nach Deutschland

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