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Gültigkeit deutscher Führerscheine

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Anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie, wurden Änderungen eingeführt.

Anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie, wurden Änderungen eingeführt. Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden.

Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Eine Pflicht zum Umtausch besteht derzeit nicht, allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der Richtlinie entsprechen, was im Umkehrschluss einen Umtausch bis Ende 2032 vorschreibt.

Merkblatt Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Mehr Informationen zur Besitzstands- und Übergangsregelung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Nähere Einzelheiten zur Übertragung von Führerscheinklassen etc. klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.

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