Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Zollvorschriften

Artikel

Für Informationen zu

  • Einfuhr von Umzugsgut
  • Zollfreigrenzen
  • Versand von Päckchen nach Deutschland

besuchen Sie bitte die Webseite des Deutschen Zolls, die in deutscher wie auch in englischer Sprache abrufbar ist.

Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen

Wichtige Information für Reisende zur Aviären Influenza / Geflügelpest!

Bitte beachten Sie bei Reisen in andere Länder der Welt:
Es gibt zahlreiche Gefahren der Verschleppung von Aviärer Influenza, z. B. über:
- lebendes Geflügel
- lebende Wildvögel
- Fleisch und daraus hergestellten Produkte (Wurstwaren)
- Eier
- rohes Heimtierfutter/ Futtermittel
- unbehandelte Jagdtrophäen (Federn) von Vögeln jeder Art
Die Einfuhr von lebendem Geflügel und anderen lebenden Vögeln aus vielen Drittländern ist verboten! Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen im Reiseverkehr in die EU nicht eingeführt werden!

Die Einfuhr von Geflügel oder –erzeugnissen ist lediglich unter Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Einfuhrvorschriften für den Handel über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erlaubt. Dadurch wird sichergestellt, dass Einfuhren nur aus zugelassenen Drittländern unter Verwendung vorgeschriebener Veterinärbescheinigungen erfolgen. Erzeugnisse müssen darüber hinaus aus zugelassenen Herkunftsbetrieben stammen Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Einfuhr von Geflügel oder –erzeugnissen die zuständigen Behörden bevor Sie unliebsame Überraschungen erleben!

Weitere Infos (siehe PDF-Datei):

Reiseinformation vom BMELV: Tierseuchengefahr

Informationen zur Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr für Reisende, die in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft einreisen oder aus dem Gebiet ausreisen

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) sind, in die EU einreisen oder aus dieser ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben.

Zoll-Informationen zum Barmittelverkehr

EU-Broschüre in 10 Sprachen

Verwandte Inhalte

nach oben