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Geburt eines Kindes im Ausland

Geburtsanzeige

Geburtsanzeige, © colourbox

04.01.2022 - Artikel

Anlässlich der Geburt eines Kindes können Sie über das Generalkonsulat einen Antrag auf Geburtsbeurkundung beim zuständigen deutschen Standesamt stellen. Ab dem 1. November 2017 ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes für die Bearbeitung zuständig. Das Standesamt I Berlin nur noch dann, wenn noch nie ein Wohnsitz in Deutschland bestand.

Ihr Kind erhält durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter und/oder der Vater Deutsche/-r sind. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und nur der Kindesvater ist Deutscher, ist ggf. eine vorherige Vaterschaftsanerkennung erforderlich, damit das Kind anschließend die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere diesbezügliche Informationen über unser Kontaktformular.

Anhand der nachfolgenden Fragen können Sie überprüfen, ob diese Rechtsnorm auf Sie Anwendung findet:

  • Sind Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger?
  • Wurden Sie NACH dem 31.12.1999 geboren?
  • Wurden Sie nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren?
  • Erwarten Sie ein Kind, das ebenfalls nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren werden wird?

Wenn Sie alle Fragen bejahen können, beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt.

Zur Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde lesen Sie bitte hier:

Beurkundung der Geburt eines Kindes im Ausland

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister

Für die Antragstellung ist das persönliche Erscheinen beider Eltern sowie des Kindes notwendig!

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