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Führungszeugnis aus Deutschland
Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Ansonsten kann die notwendige Identitätsbestätigung auch durch das Generalkonsulat durchgeführt werden.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (nicht per E-Mail) gestellt werden.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.
Ansonsten kann die notwendige Identitätsbestätigung auch durch das Generalkonsulat durchgeführt werden. Bringen Sie bitte hierzu mit:
- den ausgefüllten Antrag
Antragsformular Führungszeugnis - Ihren Reisepass
- ca. 290 HKD (Gebühr für die Konsularische Bescheinigung) zahlbar in Bar oder mit Karte (Master/Visa).
Bitte vereinbaren Sie für die Bescheinigung online einen Termin.
Termin buchen Kategorie: Konsularische Bescheinigung
Bitte beachten Sie, dass beim Bundesamt für Justiz ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 13,- EUR fällig wird. Diese ist vor Übersendung des Antrages zu überweisen. Details finden Sie auf der zweiten Seite des Antragsformulars oder auf der Website des Bundesamtes.
Das Führungszeugnis kann direkt an Ihre Adresse in Hongkong übersandt werden. Tragen Sie bitte hierzu leserlich Ihre Daten in den Kasten am Anfang des Formulars. Die Zusendung an Firmenadressen ist nicht möglich!
Beantragung einer Apostille für ein Führungszeugnis
Informationen zur Beantragung einer Apostille für ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten finden Sie hier.